Liebe Mitglieder, liebe Eltern,
gemäß heutiger Mitteilung der Landesregierung NRW gilt ab dem 30. Mai folgende Neuregelung:
„Die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wird wieder gestattet, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.“
(Quelle: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus )
Ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs erfolgt steht unter dem Vorbehalt der Kommune. Insofern warten wir auf weitere Information der Stadtverwaltung Schwelm, ob also ab 30. Mai der Sportbetrieb in den städtischen Sporthallen stattfindet. Und falls ja, welche Auflagen zu beachten sind.
Wir halten Euch weiter auf dem Laufenden und freuen uns darauf Euch baldmöglichst wohlbehalten wiederzusehen!
Bleibt bis dahin gesund!
Euer KSG-Team